Johann Mauritz
W E Y E R

JOHANN MAURITZ WEYER

Sein genaues Geburtsjahr steht nicht fest, doch dürfte er um 1670/75 geboren sein, da er sich am 11.11.1690 in Gießen als

»iuris candidatus, gradum petiturus accessit«
÷ Kandidat der Rechte,
der einen juristischen Grad erwerben will ÷

bezeichnet. Seine Familie war in Lambach bei Müllenbach ansässig, wo sie einen Hof besaß und nebenher im Eisenhandel tätig war.

Sie stellte mehrere Generationen lang Schöffen, Anwälte und Bürgermeister in Müllenbach und Marienheide. Johann Mauritz scheint um 1690 sein Studium in Gießen nicht beendet zu haben, denn er wiederholt die Einschreibung in Duisburg am 12.9.1697. Dort dürfte er auch den juristischen Doktorgrad erworben haben. Von ihm ist ein monumentaler juristischer Kommentar zum Eheguterrecht erhalten:

»Commentarius de communione bonorum inter coniuges, eorumque divisione inter liberos demortui coniugis et superstitem parentem«,

der 1739 in Lemgo in der Officina Meieriana erschienen, als Weyer schon fast 70 Jahre alt war, „seris annis“ – in späten Jahren, wie er selbst sagt. Das Werk ist dem Landesherrn, Fürst Johann Nepomuk von Schwarzenberg, gewidmet.

Das gelehrte Buch zerfällt in einen 370 Seiten umfassenden Textteil und einen diesen aufschlüsselnden Sachindex. Es handelt sich um eine juristische Spezialstudie, die ohne Interesse für die Heimatgeschichte ist, wenngleich der Verfasser in seiner Widmung an den Fürsten vorgibt, sie zum Wohl seiner Heimat geschrieben zu haben.

Das genaue Todesdatum Weyers ist ebenfalls unbekannt, dürfte aber um 1745/ 50 liegen, denn von Steinen schreibt im X. Stück der Westphälischen Geschichte (S. 372):
»Joh. M. Weyer, war beyder Rechten Doctor, ein sehr gelehrter Mann, wohnte zu Lambach, und ist daselbst vor einigen Jahren in einem hohen Alter unverheyratet gestorben.«

aus:

Oberbergische Gelehrte
und andere Persönlichkeiten vom
17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts

Eine Biobibliographie
von
Frank-Rutger Hausmann

Verlag Degener & Co., Inhaber Gerhard Gessner
Neustadt an der Aisch 1974

Wieder anders waren die Umstände beim Lambecker Osemundhammer. Er gehorte der Familie Weyer und es ist anzunehmen, dass auch der Johan Weiman, der 1687 den zweiten Osemundvertrag mit unterschrieb, zu dieser Familie zählte. Der Hammer lag fast genau auf der Landesgrenze und es ist nicht zu klären, ob er noch zum märkischen Kirchspiel Kierspe oder schon zum Schwarzenbergischen Amt Neustadt gehörte. Die Familie Weyer besaß noch weitere Hämmer im Amt Neustadt

1744 machten die Osemundkommissare dem Dr. Johann Moritz Weyer wegen seines 1/4 Anteils an diesem Hammer Schwierigkeiten, indem sie seinen Schmieden verboten, für ihn als Ausländer zu arbeiten. Dr. Joh. Moritz Weyer wandte sich darauffhin an den König, d. h. an die Kriegs- und Domänenkammer in Kleve. Er führte aus, dass der fragliche Hammer im märkischen Kirchspiel Kierspe an der Lingese läge, er selbst aber zur Lambeck direkt jenseits der Grenze im Neustädtischen wohne. Der Hammer wäre zur Osemund-Fabrik privilegiert und es sei darauf seit Jahren Osemund fabriziert worden. Er habe zu seinem 1/4 Anteil und seine Geschwister zu den anderen 3/4 Teilen seit 40 Jahren darauf schmieden lassen. Auch habe er sich angeboten, den Osemund-Reidemeister-Eid zu leisten, er sei jedoch beschieden worden, als Ausländer müsste er dazu die „allergnädigste Dispensation suchen“. Auch sei anzumerken, dass er und seine Geschwister noch zwei steuerpflichtige Güter in der Grafschaft Mark besäßen und davon jährlich 70-80 Rtlr. an die königliche Ober-Steuer-Kasse abführten. Nach Rückfrage bei den Kommissaren entschied die Kammer, Dr. Weyer sei zur Osemunds-Reidung und Ablegung des Eides zuzulassen, da „derselbe ein fast 80-jähriges Alter erreichet hat und von ihm, dass er in seinem hohen alter annoch einen Meyneydt begehen werde, nicht zu vermuthen“ sei, dass jedoch seine Erben hieraus, bevor nicht das Amt Neustadt „zur Grafschaft Marck reunyret“, keine Rechte herleiten könnten. Man sprach damals also offen von einer möglichen Rückgewinnung des Amtes Neustadt.

aus:

Dietrich Woeste

Der Osemund

Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des
Märkischen Sauerlandes und zur Geschichte des Eisens

Herausgegeben im Auftrage der "Freunde der Burg Altena e. V."
von Rudolf Dieter Kohl
Altena 1985, S. 102f

Altenaer Beiträge
Arbeiten zur Geschichte und Landeskunde
der ehemaligen Grafschaft Mark
und des MärkischenKreises
Band 16

Der Osemund

Seit alter Zeit, wahrscheinlich bereits im 14. Jahrhundert, wurde im südlichen Teil der Grafschaft Mark als ein besonderes Eisen der Osemund geschmiedet. Belegt wird dies durch Grabungsergebnisse; schriftliche Berichte liegen nur bruchstückhaft aus dem 16. Jahrhundert vor. So wurden 1559 durch einen Erlaß des Herzogs Wilhelm die Anlagen neuer „osemundtssmitten“ im Raume Altena verboten, da durch die „vilheit der osemundtssmitten so by und umb Altena“ gelegen, die Wälder verwüstet wurden.

Über das Verfahren und die Eigenschaften des Osemunds liegen erst Beschreibungen aus dem 18. Jahrhundert vor. Über den Namen und die Herkunft des Osemunds sind sich die Forscher nicht einig. Tatsache ist, dass der Osemund im späten Mittelalter in Norddeutschland, Schweden, Holland und Flandern bereits im Zeitraum von 1223 bis 1482 mehrfach in Zolltarifen und Zollrollen erwähnt wurde. Der Osemund wurde in Fässern transportiert und durfte nur in vollen Fässern ge- und verkauft werden. In der Dordrechter Zollrolle von 1358 sind unterschiedliche Sätze für Eisen, Osemund und Stahl festgelegt. Es wurden verschiedene Zollsätze erhoben. Worin die Unterschiede bestanden und was die besonderen Eigenschaften des Osemunds waren, geht aus den Quellen leider nicht hervor. In einer anderen mittelalterlichen Quelle wird lediglich einmal erwähnt, dass Osemund zur Herstellung von Schwertern nicht geeignet war. Also glich der frühe Osemund dem märkischen Osemund des 17. und 18. Jahrhunderts, der ebenfalls zur Herstellung von Schneidewerkzeugen ungeeignet war.

Das Herstellungsverfahren hat sich mehrere Jahrhunderte nicht geändert. Anfang des 19. Jahrhunderts schmiedete man noch genau so, wie man das Osemundeisen bereits im Mittelalter hergestellt hatte. Vorbedingung zur Herstellung eines guten Osemunds war die Wahl des geeigneten Roheisens, dessen Eigenschaften wiederum von den verwendeten Erzen abhingen. Laut Eversmann wurde das Roheisen für den Osemund vor allem von den acht Hütten im Sayn-Altenkirchenschen Amt Freusburg, „sodann von der Weyershagener (Herrschaft Homburg), Kaldenbacher und Ründerother Hütte“ aus dem Oberbergischen bezogen, da dieses Eisen zum Osemund am vorzüglichsten geeignet sei.

Es handelte sich um ein stahlreiches Roheisen, von welchem 11 bis 17 Stahlen, 5 bis 6 Fuder Kohlen und die Zeit von einer Woche erfordert wurden, um eine Karre oder 1.200 Pfund Osemund daraus zu erhalten. Dem hoch kohlenstoffhaltigen Roheisen musste durch das Frischen der größte Teil des Kohlenstoffs entzogen werden, um schmiedbares Eisen zu erzeugen. Da der Kohlenstoff nicht ganz entzogen werden durfte, um das Eisen schmiedbar zu erhalten, lag es an der Kunst der Osemundschmiede, den richtigen Grad der Entkohlung einzuhalten. „Zum Frischen“ wurde ein Roheisenstück, die Ganz oder Gose, direkt über dem Feuer auf die hintere Platte des Herdes, den Zacken gelegt. Wenn das Eisen abzuschmelzen begann, hielt der Schmied eine Eisenstange, den sogenannten Spieß, unter das herabtropfende Eisen, das in einem zähen Faden herabfloss, so dass es auf dem Spieß anschweißte. Durch ständiges Drehen des Spießes wurde das „anlaufende“ Eisen zu einem Kolben aufgewickelt.

Das Eisen wurde beim Herunterfließen vom Wind aus den Windformen bestrichen und auch der Kolben musste so gehalten werden, dass er beim Drehen ständig vom Wind bestrichen wurde. Auf diese Weise wurde durch den großen Luftüberschuß der Kohlenstoff im Roheisen verbrannt. Während dieses Anlaufnehmens, wie der ganze Vorgang genannt wurde, wurde der Kolben mehrmals in der flüssigen Schlacke am Boden des Schmiedeherdes gewälzt, wodurch ebenfalls eine Oxydation des Kohlenstoffs und anderer unerwünschter Beimengungen erfolgte. Der Herd musste deshalb immer „saftig“, d.h. voll flüssiger Schlacke sein, eher konnte mit dem Anlaufnehmen nicht begonnen werden.

Wenn der Schmied auf die beschriebene Art einen genügend schweren Kolben auf dem Spieß hatte anlaufen lassen, ging er damit unter den Hammer und schmiedete ihn zu einer dünner Stange aus, ohne den Kolben zwischendurch nochmal zu erhitzen. Die ausgeschmiedete Stange, der Osemund genannt, wurde zum Schluss mit einem Meißel vom Spieß abgeschlagen. Während des Ausschmiedens hatte ein zweiter Schmied im Feuer einen neuen Kolben anlaufen lassen, den er dann ausschmiedete. Jeder schmiedete den Kolben, den er hatte anlaufen lassen, auch selbst aus. Die beiden Schmiede wechselten sich am Feuer und Hammer also ständig ab. Nach dem Vorgang des Anlaufnehmens wird der gesamte Prozess als Anlaufschmieden bezeichnet. Das gewonnene Schmiedeeisen, der Osemund, war nach heutiger Definiton ein Schweißstahl.

An anderer Stelle wird das Ausschmiden wie folgt beschrieben: „In einen Frischofen, der mit einem Gemisch aus Holzkohle und Eisen gefüllt war, stieß man eine Eisenstange, an deren Ende das flüssige Roheisen anschweißte. Da bei wurde die Eisenstange mit dem „Anlauf“ ständig vor einem starken Winde gedreht, das Eisen wurde gefrischt, d.h. entkohlt. Wenn etwa 10 kg Eisen angelaufen waren, nahm man die Luppe aus dem Schmelzherd und schmiedete sie unter dem Hammer aus. Das Ausschmieden der Luppe geschah unter schnellaufenden Schwanzhämmern, die 70 bis 80 kg schwer waren und 200 Schläge in der Minute leisteten. Dadurch wurde die Luppe richtig geschmiedet. Schließlich haute man sie von der Stange ab und steckte diese wieder in den Frischofen, um sie erneut anlaufen zu lassen. Meistens war alle Viertelstunde eine Anlaufluppe fertig, weshalb mehrere Anlaufstangen im Gebrauch waren.

Weil Anlaufenlassen und Ausschmieden ununterbrochen wechselten, verursachte das Verfahren eine angestrengte Arbeit und erforderte ausnehmend kräftige und gewandte Bedienungsleute. Diese standen der Osemundindustrie in genügender Anzahl zur Verfügung, dafür hatte die jahrhundertelange eisenindustrielle Tätigkeit der Sauerländer gesorgt. Berühmt gemacht hatten den Oscmund seine Vorzüge Weichheit und Zähigkeit, die eine Folge des Frischprozesses waren, durch den der Kohlenstoff aus dem Eisen herausgezogen wurde, und der es dadurch schmiedbar und geschmeidig machte. Das Endprodukt waren rechteckige, rauhe, gewellte Stangen von 3 m Länge und 12 Pfund (kölnisch) Gewicht. Der Knüppelosemund wurde zu kurzen, dicken Stäben von 30 bis 40 Pfund geschmiedet; es wurden aber auch Eisen nach bestellten Maßen ausgereckt.

Ein uraltes Gewicht der Osemundfabrik war das „Becken“, das 42 1/2 Pfund cölnisch wog. Geliefert wurde das Osemundeisen in Karren; eine altenaische Karre hatte 4 Ort und wog 1352 Pfd. cöllnisch oder 12 Zentner. Der Preis schwankte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erheblich. 1682 war die Karre auf 32 Tlr. in Lüdenscheid und 33 Tlr. in Altena festgesetzt. 1755 erhöhte man ihn auf 44 TIr. in Altena, er kletterte in den 60er Jahren auf 67 Reichstaler die Karre.“

„Im Reglement von 1754 wurden die Abmessungen genauer festgelegt. Auf ein Becken von 42 1/2 Pfund sollte Osemund in einer Länge von 27 oder höchstens 28 Fuß gehen und ein doppeltes Becken sollte aus wenigstens 8 oder 9 Stück Osemund bestehen, so dass jedes Stück Osemund höchstens 7 Fuß lang sein sollte. Umgerechnet ergeben diese Werte, dass ein Osemundstab etwa 2,20 m lang war und ca. 5 kg wog. Er war 1754 also schwerer und wahrscheinlich auch länger, als er noch 1682 festgelegt worden war. Als Querschnitt ergeben sich ca. 3 cm. Da die Drahtosemundstäbe Flachstangen waren, die auf den Drahtschmieden im ersten Arbeitsgang der Länge nach gespalten wurden, kann man sich darunter also Stäbe mit einem Querschnitt von etwa 1,2 x 2,5 cm vorstellen.

Etwa ab 1720 wurde auf den Osemundhämmern neben dem Drahtosemund auch noch Knüppelosemund, auch Knüppeleisen, Klüppeleisen oder Landeisen genannt, hergestellt. Das waren schwere Stäbe von 20 bis 30 Pfund und einer Länge von nur 2 bis 3 Fuß.
Dieser Knüppelosemund war das Vormaterial für die Herstellung sogenannter Breitewaren auf Bredde- oder Breitehämmern. Knüppelosemund konnte aus Roheisen geschmiedet werden, das für den Drahtosemund nicht geeignet war, dafür wurde das etwas preiswertere „Funkeneisen“ eingekauft. Seine Herstellung erforderte weniger Schmiedearbeit als Drahtosemund, da er nicht so dünn ausgeschmiedet wurde. 1748 erklärten die Reidemeister den Unterschied so: Altenaischer Drahtosemund müsse gar gemacht und lang gereckt werden, das Knüppeleisen werde roh, kurz und dick geschmiedet. Knüppelosemund und Drahtosemund waren also dasselbe, nur in anderen Abmessungen. Sie hatten unterschiedliche Eigenschaften.

Verwendet wurde der Osemund hauptsächlich – bis zum Aufkommen des Knüppelosemunds sogar ausschließlich – als Vormaterial für die Eisendrahtherstellung. Ein besseres Rohmaterial dafür gab es damals nicht. Alle Versuche Altenas mit anderen Eisensorten schlugen fehl. Die Drahtfabrikation begann mit der Herstellung des Schmiededrahts in den Drahtschmieden. Die Osemundstäbe wurden dazu von Hand der Länge nach gespalten und dann ebenfalls von Hand zu dünnen Stangen, dem Schmiededraht, ausgeschmiedet.“

In den offiziellen Berechnungen wurde für eine Karre Drahtosemund (1.352 Pfund) ein Verbrauch von 10 2/3 Stahlen Roheisen zu je 170 Pfund zu Grunde gelegt, also 1.813 Pfund Roheisen für 1.352 Pfund Drahtosemund. Seit 1754 wurden die Preise auf dieser Basis berechnet und auch Eversmann nennt 1804 denselben Wert, wobei er aber einschränkte: „Dies macht 25 2/5 Proc. (%) Abgang, welche aber kein geschickter Schmid verliert“. Eversmann schreibt weiter, dass bei der Herstellung von Knüppelosemund wohl 7% weniger Verlust entständen als beim Drahtosemund. Der Holzkohlenverbrauch wurde laut Reglement von 1754 in der Kalkulation mit 5 Fudern zu je 5 Tain pro Karre Drahtosemund angesetzt. Für den Knüppelosemund lag der Holzkohlenverbrauch nach der Untersuchung von 1748 um etwa 25 % niedriger, als beim Drahtosemund.

Der Osemundhammer am Lambach

Im Lambachtal im Kirchspiel Mühenbach lagen im 18. Jahrhundert zwei Hämmer, ein Osemund- und ein Reckhammer, welche von dem Lingesebach angetrieben wurden. Heute befinden sich die Ruinen der beiden Hämmer in der Lingesetalsperre. Ende des 17. Jahrhundert befanden sich die beiden Hämmer im Besitz der Familie Weyer. Über den Betrieb des Osemundhammers und den Handel mit dem Osemund hat Egon Voß Akten veröffentlicht, die er entdeckt hat. Er stellt fest:

Die Eigentümer des Hofes haben sich nicht nur mit der Landwirtschaft befasst. Sie waren auch Schöffen, Advokaten, Doktoren beider Rechte, wohl auch Landessyndici, Besitzer von Reckhämmern und damit Eisenhändler und Fuhrunternehmer, Sekretär der Neustadt, Bürgermeister zu Marienheide, Kirchmeister zu Niedermüllenbach, Tischlermeister und Mühlenbauer. Die Überlieferungen sind den Berufen gleichsam gefolgt, wobei die Grenzlage gegenüber der Grafschaft Mark, die vermutliche Abstammung der Weyer aus dem Steinbacher Amt und am meisten wohl der Zufall mit im Spiele waren. Sie handeln von Schuldverhältnissen und Erbauseinandersetzungen, von Eisenverarbeitung und vom Eisenhandel, vom Fuhrwesen, von Steuern, Gerichtsurteilen, von Beschwerden, vom Geldwesen, von Einquartierung, Feld- und Flurschutz.

Der Osemundhammer gehörte als einziger Hammer der Herrschaft Gimborn-Neustadt der Märkischen Vereinigung der Osemundschmiede an, die sich 1662 zusammengeschlossen hatten, um das Osemundgewerbe zu fördern. Im ersten Osemundvertrag vom 23.02.1662 beschlossen 14 Osemundreidemeister in einem Vertrag, die bestehende Unordnung im Osemundhandel der märkischen Ämter Altena, Neuenrade und Plettenberg zu beseitigen. Mit fünf Maßnahmen sollte Besserung erreicht werden:

  1. Die Produktion sollte durch alljährlich zwei jeweils sechs Wochen lange Stillstände aller Osemundwerke reduziert werden. Vom 1. April bis Mitte Mai und vom 1. August bis Mitte September durfte kein Osemund geschmiedet oder ausgeliefert werden.

  2. Aus dem kölnischen Land und dem Amt Neustadt sollte kein Osemund mehr eingeführt werden.

  3. Die Karte Osemund sollte in Altena nicht unter 35 Reichstalern (Rthlr.) verkauft werden.

  4. Die Osemundschmiede sollten sich mit geringeren Löhnen zufrieden geben, wie das auch die Altenaer Drahtzieher aus Folge der schlechten Zeiten mussten. Für das Schmieden einer Karte Osemund sollte der Meister nicht mehr als 2 1/2 Rthlr. und ein Knecht nicht mehr als 4 Kopfstücke bekommen, dazu jährlich 2 Rthlr. Vormiete. Darüber hinaus sollte an Trinken, Salz oder Beköstigung nichts gegeben werden.

  5. Die Holzkohlen sollten in „gefreueten“ (geeichten) Körben gemessen und in kaltem Zustand geliefert werden. Für das Fuder aus den Kirchspielen Lüdenscheid, Halver, Herscheid, Hülscheid und Wiblingwerde durften frei Hammer nicht mehr als 7 doppelte Blaumüser gezahlt werden und für Kohlen aus anderen Kirchspielen sollte ein Blaumüser weniger gezahlt werden als bisher.

Die Stillstandszeiten, die mit dem Vertrag eingeführt wurden, spielen auch in Zukunft in allen Verträgen und Abmachungen eine große Rolle. Aus dem Verbot der Einfuhr von Osemund aus dem Amt Neustadt und dem kölnischen Land geht hervor, dass es damals dort Osemundhämmer oder Schmieden gab. Im 18. Jahrhundert ist nur noch der Lambacher Hammer im Amte Neustadt als Osemundhammer nachzuweisen.

Das Osemundeisen diente vor allem der Drahtindustrie der Grafschaft Mark als Rohmaterial, als Knüppelosemund wurde es auf den Brede- oder Breithämmern zur Herstellung von Werkzeugen benötigt.

Am 2. April 1682 wurde ein neuer Vertrag der Osemundschmieden abgechlossen. Er ist wesentlich umfangreicher als der erste. Kurz zusammengefasst enthält er folgende Bestimmungen:

  1. Das Reglement vom 23.02.1662 sollte gültig bleiben, soweit in diesem Vertrag keine Änderungen enthalten sind.

  2. Da der Osemundhandel in die Hände von minderbemittelten Leuten geraten sei, die gezwungen seien, unter Preis zu verkaufen, oder von Fuhrleuten und Schmieden, die schon mit ihrem Arbeitslohn zufrieden seien, wurde beschlossen:
    Erstens: Der Mindestpreis für eine Karre Osemund in Altena 33 Rthlr. und in Lüdenscheid 32 Rthlr.
    Zweitens: Keinem Fuhrmann, der nicht selbst einen Hammer besaß, war es erlaubt, die Reidung zu betreiben oder einen Hammer zu pachten, es sei denn, er betätige sich nicht mehr als Fuhrmann.
    Drittens: Dasselbe gilt auch für Drahteidemeister sowie deren Schmied und Zöger.

  3. Die Stillstandszeiten bleiben bestehen, wie 1662 beschlossen, jedoch sollen die Zeiten in Zukunft so festgelegt werden, wie es am günstigsten ist. Die Stillstandszeit kann also z.B. in besonders trockene Sommermonate gelegt werden.

  4. es dürfen keine neuen Osemundhämmer errichtet werden, acu keine Stabeisenhämmer zu Osemundhämmern umgebaut werden. Auch dürfen Osemundschmitten nicht mehr von einem Fluss auf einen anderen verlegt werden. Neue Hämmer dürfen nur gebaut werden, wenn der Erbauer nachweislich von alters her dazu berechtigt ist. Es war Osemundinteressenten sogar erlaubt, derartige unberechtigte „Verneuerung selbst abzuschaffen und dazu ohntauglich zu machen.“

  5. Die Osemundschmiede sollen in Zukunft einen Eid ablegen, in dem sie sich verpflichten, das Handwerk nicht außer Landes zu betreiben oder Ausländern zu lehren.

  6. Der Preisunterschied zwischen dem schlechten und guten Roheisen hatte den Osemundpreis verdorben. Es blieb auch in Zukunft jedem Reidemeister freigetellt, das „siegisch oder ander schlechteres Eisen“ zur Herstellung von grobem Stangen- oder Kösseidraht einzukaufen und zu verschmieden. Dieses Material durfte aber in Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid nicht unter 30 Rthlr. verkauft werden. Es war untersagt, aus gutem Roheisen geschmiedeten Osemund unter irgendeinem Vorwand als Osemund, der von schlechtem Roheisen geschmiedet sei, zu verkaufen.

  7. Die Karre Osemund sollte nicht mehr als 50 Hundert und jedes Hundert sollte 26 1/2 Pfund enthalten.

  8. Beim Kohleeinkauf waren viele Unregelmäßigkeiten vorgekommen. Es sollten deshalb Personen bestellt und vereidigt werden, die jährlich mindestens einmal, und zwar dann, wenn die Holzkohlen geliefert würden, herumgingen und die angelieferten Kohlen nach Güte und Gewicht kontrollierten. Es sollten keine Holzkohlen außere Landes verkauft werden. Zum Schutz der Köhler wurde festgelegt, dass die Kohlen mit Geld bezahlt werden mussten und nicht gegen den Willen der Köhler mit irgendwelchen Waren.

  9. Die Bestimmung von 1662, dass den Schmieden kein Salz oder Trinken geliefert werden durfte, wurde aufgehoben, da sie wegen der Abgelegenheit mancher Schmieden nicht praktikabel war.

  10. Über die Bestimmung dieses Vertrages sollten die Reidemeister Verschwiegenheit bewahren. Wenn sie beschuldigt wurden, sich gegen irgendeinen Punkt vergangen zu haben, so konnten sie sich durch Eid von diesen Anschuldigungen befreien. Taten sie das nicht, konnte ihnen ohne Prozess für bestimmte Zeit das Reidungsrecht entzogen werden. Die Obrigkeit sollten den Reidemeistern rechtliche Hilfe gewähren.

Diesen Vertrag haben 34 Reidemeister unterschrieben, darunter 21, die dem Adel angehörten oder der Beamtenschaft zugeordnet sind. Alle Reidemeister hatte man also immer noch nicht zur Unterschrift bewegen können.

Erstmals werden in diesem Vertrag zwei Osemundqualitäten erwähnt, der Osemund von „gutem Grunde“ und Osemund von „siegisch oder anderem schlechteren Eisen.“ Der Preisunterschied zwischen diesen beiden Qualitäten betrug 2 Rthlr. pro Karre.

Nachdem durch den Vertrag von 1682/1687 für das Osemundgewerbe feste Regelungen beschlossen waren, die durch die kurfürstliche Ratifizierung für alle Osemundreidemeister verbindlich geworden waren, ergab sich die Notwendigkeit gelegentlicher Zusammenkünfte aller Reidemeister, um Änderungen zu besprechen, die Preise zu regeln und Verstöße zu ahnden. Zu diesen Versammlungen wurden die Reidemeister in den ersten Jahren jeweils besonders aufgefordert. Dazu erhielten die Pastöre von dem Drosten oder den Kommissaren durch Boten eine Anweisung zugestellt, die sie von den Kanzeln zu verlesen hatten. Sie gaben diese Schriftstücke dann mit einer Bestätigung über die erfolgte Bekanntgabe zurück.

Zum 6. Oktober 1687 wurden die Reidemeister schon zum erstenmal zusammengerufen. Es ging auf dieser Versammlung um die Liefergewichte. Bisher hatte man auf eine Karre Osemund in Lüdenscheid 1 Hundert weniger an Gewicht geliefert, als in Altena, der Osemund war somit in Lüdenscheid teurer als in Altena. Das wurde jetzt bereinigt, und es bestand in Zukunft nur noch ein geringer Preisunterschied, der durch die geringeren Frachtkosten nach Lüdenscheid bedingt war. Weiter wurde durch die Unregelmäßigkeit in der Annahme verschiedener Geldsorten gesprochen und über den Wunsch nach höheren Preisen, wovon man aber dieses Mal noch absehen wollte.

Der Lambecker (Lambacher) Osemundhammer gehörte der Familie Weyer. Es ist anzunehmen, dass auch Johann Weimann, der 1687 den zweiten Osemundvertrag unterschrieb, zu dieser Familie zählte. Der Hammer lag fast auf der Landesgrenze, aber im Amte Neustadt.

1744 machten die Osemundkommissare dem Dr. Johann Moritz Weyer wegen seines 1/4 Anteils an diesem Hammer Schwierigkeiten, indem sie seinen Schmieden verboten, für ihn als Ausländer zu arbeiten. Dr. Joh. Moritz Weyer wandte sich daraufhin an den König, d.h. an die Kriegs- und Domänenkammer in Kleve.

Er führte aus, dass der fragliche Hammer im märkischen Kirchspiel Kierspe an der Lingese läge, er selbst aber zur Lambeck direkt jenseits der Grenzen im Neustädtischen wohne. Der Hammer wäre zur Osemund-Fabrik privilegiert, und es sei darauf seit Jahren Osemund fabriziert worden. Er habe zu seinen 1/4 Anteil und seine Geschwister zu den anderen 3/4 Teilen seit 40 Jahren darauf schmieden lassen. Auch habe er sich angeboten, den Osemund-Reidemeister-Eid zu leisten, er sei jedoch beschieden worden, als Ausländer müsse er dazu die „allergnädigste Dispensation suchen“.

Auch sei anzumerken, dass er und seine Geschwister noch zwei steuerpflichtige Güter in der Grafschaft Mark besäßen und davon jährlich 70 bis 80 Rthlr. an die königliche Ober-Steuer-Kasse abführten. Nach Rückfrage bei den Kommissaren entschied die Kammer, Dr. Weyer sei zur Osemund-Reidung und Ablegung des Eides zuzulassen, da „derselbe ein fast 80-jähriges Alter erreichat und von ihm, dass er in seinem hohen Alter annoch einen Meyneydt begehen werde, nicht zu vermuten“ sei, dass jedoch seine Erben hieraus, bevor nicht das Amt Neustadt „zur Grafschaft Marck reunyret“ keine Rechte herleiten könnten. Man sprach also damals offen von einer möglichen Rückkehr des Amtes Neustadt.

1755 erfolgte eine königliche Anordnung zur Quotisation der Osemundhämmer. Zweck der Quotisation war die Sicherung und Versorgung Altenas und Lüdenscheids mit Osemund für die Drahtherstellung, und außerdem sollte der Holzkohlenverbrauch vermindert werden. Auf allen 86 Osemundfeuern zusammen sollten entweder 5026 Karren Klüppeleisen oder 4026 Karren Drahtosemund im Jahr geschmiedet werden. Schließlich sollte die Produktion nur 4026 Karren insgesamt betragen. Von dieser Menge sollte 3/4 als Drahtosemund und 1/4 als Klüppeleisen gefertigt werden.

Der Lambach Hammer wurde 1755 dem Kirchspiel Rönsahl zugerechnet. In den entsprechenden Urkunden heißt es: Kirchspiel Rönsahl. Osemund-Werk zur Lambecke gehöret Johann Weyer, hat angezeiget, dass er von Anno 1748 bis 1753 in sechs Jahren inclusive geschmiedet 3683 Karren Landeisen zu 4 Ort, wozu er an Roheisen verbraucht 3933 Stahlen. Deputati erachten, dass er jährliche auf diesem Hammer an Draht-Osemund und Klüppeleisen schmieden könne...

Die vereidigten Taxatoren hatten deshalb veranschlagt, dass der Hammer jährlich an Drahtosemund 50 Karren schmieden konnte. Es wurde festgelegt, dass der Hammer an Osemund 37 Karren, 2 Viertel und an Klüppeleisen 12 Karren, 2 Viertel herstellen sollte.

1759 wurde auf dem Pflichttag wieder an die Umstellung der Hämmer auf die Herstellung von Drahtosemund erinnert, wobei nur 2 Hämmer dazu noch nicht in der Lage waren. Johannes Weyer erklärte, er hätte seinen „abgebrannten“ Klüppelhammer mit Heber zum Dützer wieder aufgebaut. Der Osemundhammer mit „Heber“ war also die Bauart, die für die Herstellung des Knüppeleisens besonders geeignet war. Der Hammer mit „Dützer“ war zum Schmieden von Drahtosemund bestimmt.

Die Besitzer des Lambacher Hammers stellten lieber Knüppelosemund her. Sie unterstützten die Meinung ihrer Nachbarn im südlichen Bereich der Mark, die behaupteten, Knüppelosemund wäre zu ihrer Zeit immer gemacht und außer Landes geliefert worden, jedoch nicht soviel wie heute. Ihres Erinnerns wäre auf den Hämmern an der oberen Volme immer nur Knüppel- oder Landeisen geschmiedet worden.

Der Altenaische Osemund, so die gängige Meinung, müsse gar gemacht und lang gereckt werden, das Knüppeleisen werde roh kurz und dick geschmiedet. Es erfordere 2/3 weniger Arbeit und könne auch bei geringerem Wasser der Drahtosemund gemacht werden. Zu Knüppeleisen nähme man das Roheisen, das zu Drahtosemund nicht tauge. Mit ebensoviel Kohlen, mit denen 3/4 Karre Drahtosemund geschmiedet würden, könnten in derselben Zeit eine ganze Karre Knüppelosemund geschmiedet werden. Auch brauche man zu Knüppeleisen etwa 1 Stahlen Roheisen weniger je Karre. Jedenfalls wäre es profitabler, Knüppelosemund zu machen, der auch im Land selbst zu allerhand Waren gebraucht würde.

Viel Roheisen würde aus dem Bergischen bezogen. Wenn man dahin kein Landeisen mehr liefern würde, würden die Bergischen wohl auch kein Roheisen mehr hierher verkaufen. Mit den etwa 1.000 Fudern Holzkohlen, die aus dem Limburgischen und dem Kölnischen hierher geliefert würden, könne der Bedarf an Landosemund wohl kaum hergestellt werden. Natürlich hatten auch die Fuhrleute an dem Knüppelosemund ihren Verdienst.

Aus den Belegen und Abrechnungen des Lambacher Osemundhammers ergibt sich ein Überblick über den Bezug und den Preis des Roheisens von den verschiedenen oberbergischen Hütten und den Verkauf des Osemundeisens an die Kunden in verschiedenen Orten des Rheinlandes und Westfalens.

Zum besseren Verständnis der folgenden Rechnungen einige Angaben. Gewichte:

  • Pfund kölnisch = 468 Gramm

  • 1 Karre Roheisen = 7 Stahlen oder Stallen

  • 1 Stahlen = 21 Viertel

  • 1 Stahlen = 170 Pfund kölnisch oder 79,560 kg

  • 1 Stahlen in Ründeroth = 165 1/2 Pfunde kölnisch (Eversmann)

  • 1 Viertel = 8,095 Pfund kölnisch oder 3,789 kg.

  • Osemundeisen:
    1 Karren Knüppelosemund = 30 Ort = 1020 Pfund kölnisch.
    1 Ort = 340 Pfund Kölnisch = 159,120 kg.
    Geldwert:
    1 Reichstaler = 60 Stüber oder 80 Albus
    1 Stüber = 16 Heller
    1 Albus = 12 Heller
    Bezahlt wurde meist mit Kronenthalern, Carolin, Ducaten, Conventsthalern u.a., deren Kurs am Reichstaler orientiert wurde.

Es folgen die noch vorhandenen Rechnungen und Lieferscheine, teilweise als Auszug: Am 02.02.1701 erhielt C. J. Diederich und Söhne aus Remscheid von Herrn Johann Weyer eine Karre Osemundeisen, welche 983 Pfund wog und 48 Stücke enthielt. Dafür zahle er 64 Rthlr., 16 Stüber, die er dem Knechte mitgab. Zusätzlich zahlte er 17 Rthlr., 5 Stüber als Restsumme für bereits geliefertes Osemundeisen.

Diederich schrieb: „Wenn sie nun weiter mit uns zu handeln Lust haben, dann können Sie uns noch erstens 3 oder 4 Kahren nach der bekannten Maaße verfertigen laßen. Wir begreifen nicht, worum Ew. von uns mehr als von unserm Herrn Schwiegervater Hilger haben wollen. Die Abladung ist bey uns ebenso gut, und die Bezahlung sol auch eben so richtig sein. N.S.: Wir können durch die Zeit vieles von dem dicken Osemund employiren (kaufen), wenn Sie vor die Maaß und gute Qualität sorgen.“

9. Februar 1776. Für Roheisen erhielt ich von Matthias Patberg 50 Rthlr., 5 Albus, welche ich dem Herrn Advocat Weyer zur Rechnung setzen will. Johann Wilhelm Gries.

06.09.1776. J. W. Bremicker aus Haste bei Remscheid hat von Fuhrmann Patberg 995 Pfund Osemund = 35 Stück erhalten.

Sehr umfangreich war der Handel mit den Gebrüdern Hasenclever in Ehringhausen. Am 12. Dezember 1776 erhielten wahrscheinlich die Gebrüder Hasenclever die ersten Sendungen vom Doctor Joh. Weyer aus Lambach. Sie zahlten an Herrn Doctor Joh. Weyer, Lamich, nebst 7 1/2 Pistolen 9 Max d 'or.

„Heute haben von Hrn Doctor Weyer zwey Kahren Osemund, 67 Stück, 1936 Pfd. empfangen und senden dagegen 9 Maxd'or und 7 1/2 Pistolen, ist gegen Cronenthr. a 1 5/6 r., Rthlr. 89, welche zu notiren ersuchen, auch künftig ein paar Worte dabey zu schreiben, grüßen freundlich und bleiben hochachtend dero ergebene Dienern, Ehringhausen, den 12. Decembris 1776. Gebrüder Hasenclever.“

Bereits am 29.12. erhielt Johann Weyer in der Lambach ein Schreiben der Gebrüder Hasenclever und 10 Stück Carolin, worunter 2 Guineen. Der Text lautet: 

„.. Dero geehrt. vom 25. dieses haben nebst den 2 Kahren Osemund erhalten und senden dagegen 10 Stück Carolin, welche auch zu notiren ersuchen, wir senden alß gerne Geld mit, wenn solches vorräthig ist, indessen ist es uns doch lieb, dass solches mit Ihnen nicht immer nöthig ist, weil es sonderlich bei dem starken Vorrath von Stahl und Eisen, so jetzt haben, sich wohl treffen kan, dass die Cassa zuweilen leer wird, indessen ersuchen zusorgen, dass bessere Osemund bekommen, er ist zu dick und sonderlich an den Ende zu roh, dass er außeinandergeht, solches muß geändert werden.
Wir grüßen gantz freundl. und beharren mit aller Hochachtung dero ergebene D (iener) Gebr. Hasenclever.“

Bezug von Roheisen: 09.02.1776. Johann Wilhelm Gries aus Ründeroth bescheinigt, dass er vom Fuhrmann Mathias Pattberg 50 Rthlr., 5 Albus flur Roh-Eysen erhalten hat, welche er dem Advocat Weyer zur Rechnung setzen will.

Am 25.01.1777 trug Wilhelm Gries aus Ründeroth in sein selbstgefertigtes Notizbuch ein: Anno 1776, den 9. Decembris, hat Herr Advocat Weyer lassen hollen durch Mathias Battberg 1 Vahr Gos-Eysem hat gewog 6 Stalle, 3 Virtel, dto. 10. Mathias Badberg gelad. 6 Stalle, 4 Virtel, dto. 13. Badberg gelad. 6 Stallen, dto. 21. Badberg gelad. 6 Stallem 5 Virtel, dto. Badberg gelad. 6 Stalle, 10 Virtel, dto. 23. 24. Badberg gelad. 5 Stalle, 19 Virtel.

1777, den 2. Januarii Mathias Badberg gelad. 6 Stalle, 12 Virtel, dto. 18. Badberg gelad. 5 Stalle, 18 Virtel, dto. 25. Badberg neben Gespan gelad. 12 Stalle, 8 Virtel.

17.07.1778. Rechng. des Eng. Zapp aus Ründeroth: 09.07.01778 hat Herrn Scheffen Weyer sein Fuhrmann geladen 1 Fuhr Eisen (Roheisen) 6 StalIn, 4 Viertel, 9. 7. 78 dito Roheisen 6 Stallen, 3 Viertel, 17.07.78 dito Roheisen 6 Stallen, 2 Viertel, zusammen 18 StalIn, 1 Viertel (fehlerhafte Rechnung). „dass hat mir der Fuhrman bezahlt mit 48 Rthlr., 53 Stüber.“

24.12.1778. Der Wagmeister Joh. Peter Eckert der Hütte von Unterkaltenbach übergibt dem Fuhrmann Mathias Batberg für Herrn Vorsteher Engelbert Zapp auf Rechnung des Herrn Weyer 1 Fuhr Goß-Eysen, hält 2 Stück, wagt 5 Stallen, 18 Viertel.“ Eng. Zapp b scheinigt den Empfang von 4 Stü Carlein (Geld).

15.03.1777 Die Gebrüder Hasenclever bescheinigen Johann Weyer, dass sie am 10. März an „Ohsemundt" empfangen 986 Pfunde = 40 Stück, 15. März drei Sendungen, wogen 981 Pfunde = 39 Stück, 975 Pfund = 39 Stück und 980 Pfund = 38 Stück.

„Waß darauf zalt haben, wirdt sich künftig bey Zusammenkunft finden am Hammer. Den Fuhrleuten nun 6 Rthlr. zalt.“

Am 24.03.1777 erhielt Johan Weyer einen Brief mit einem versiegelten Päckchen Geld. Hasenclever schreiben u.a.: „Es soll uns sehr lieb seyn, das Vergnügen zu haben, Sie bey uns zu sehen, um Sie auch persönlich kennenzulernen.“

Am 21.05.1777 lieferte Weyer 1 Karre Osemund, die 985 Pfund wog und 40 Stück enthielt. An den Fuhrmann zahlte Hasenclever 3 Rthlr. für die Fracht. „Da unser Vorrath jetzt sehr stark, so wäre uns lieb, wenn sie einige Zeit mit dem ferner schicken innehielten.“

Rechnung vom 07.06.1777: Die am 05.06. gesandten 2 Karren Osemund wogen 1963 Pfund. Es waren 74 Stücke. Die Fuhrleute erhielten 3 Rthlr.

Auszug: Vom 20. November 1776 bis zum 7. Juni 1777 haben die Gebrüder Hasenclever von Weyer empfangen 146 Wagen, minus 26 Pfunde, a 44 11/12 Rthlr. = 818 Rthlr. - 33 3/4 Stüber. Bereits bezahlt 655 Rthlr, 8 1/4 Stüber. „Kompt Ihnen noch zu 163 Rthlr., 25 1/2 Stüber“.

14.11.77. „Heute haben wir von Herrn Doctor Joh. Weyer ein Kahr Osemund zu 978 Pfunden = 36 Stück erhalten und auf Rechnung gesetzt.

10.12.1777. Gestern erhielten wir ein Kahr Osemund zu 990 Pfund = 34 Stück lose. Dem Fuhrmann 2 Cronenthaler bezahlt. „Wir müssen klagen, das letztens deren Osemundt wieder ungemein roh außgefallen und sich nicht verarbeiten läßet, zugleich ersuchen aufs freundlichste, uns doch keine solchen Osemundt zu senden, der Schade ist zu groß. Wir sind mit vollkommener Hochachtung Gebrüder Hasenclever.“

Am 03.01.1778 erhält Johann Weyer eine ausführliche Abrechnung der Gebrüder Hasenclever über insgesamt 650 Rthlr., 37 Stüber und 8 Heller. In ihrem Schreiben beschweren sich die Hasenclevers: „Wir hätten zwaren Ursache gehabt, auf 3 oder 2 Kahren, welche ziemlich roh gewesen, etwas Nachlaß zu verlangen, haben es aber so gehen lassen und hoffen, daß Sie uns in Zukunft dester besser Eisen senden werden.“

Neben den Gebrüdern Hasenclever belieferte der Lambacher Hammer noch eine Reihe anderer Kunden, die mit der Qualität der Waren nicht ganz zufrieden waren. Am 15.07.1778 bescheinigt Johann Lütte aus [Hilchenbach-]Müsen (Siegerland), dass „John. Guther, Herr Weyer dero Knecht, hat mir 27 Stück Osemund abgeladen, wiegt 981 Pfund. Sie möchten mir ein Kahr, darunter die Stück, wie ich Euer Knecht gesagt habe, denn hier ist viel, das ich nicht verbrauchen kan, es ist mir zu dick, dann werde ich das Gelt alle mitschicken.“

Am 25.11.1778 bescheinigt Johann Berger aus Morsbach, eine Karre Osemund empfangen zu haben mit einem Gewicht von 1004 Pfund = 33 Stüber. Er zahlt 97 Rthlr., a 35 Stüber. Am 09.12.78 erhielt Berger eine weitere Karre Osemund, welche 980 Pfund wog und 24 Stück enthielt. Er schrieb an den Lieferanten: „Ich ersuche euch, dass ihr doch, sobald als möglich ist, eine halbe Kahr, wie bestellt ist, schicket und eine halbe Kahr auf diese Maße, und machet doch, dass es gut wird und ich mich darauf verlassen kann.“

Am 22.12.1778 schrieb Peter Jäger Gaspars Sohn aus Remscheid an Weyer: 3. Dezember empfangen 988 Pfund = 47 Rthlr., 19 Stüber, 10. Dezember empfangen 987 Pfund = 47 Rthlr., 16 Stüber = zusammen 94 Rthlr., 35 Stüber. Dazu eine Beschwerde: „Die vor der lezt gesandten Kahr ist sehr schlecht gewesen, welche fast nicht zu gebrauchen: faul und vol von Fell. Ich ersuche inskünftige beßeren zu senden, damit der Schaden vergütet wird. Indessen nach Anwünschung gesegneter Christfeyer stets beharre in Eyl, Remscheid, den 22. Decembre, Peter Jäger Caspars Sohn, billiggs am Dienstag eine Kahr zu senden.“

Am 06.01.1779 empfing Johann Berger aus Morsbach erneut eine Karre Osemund, welche 995 Pfund wog und 30 Stücke umfaßte. Berger schrieb an Weyer: „Ich ersuche Euch, dass Ihr doch, so bald als möglich ist, das Bestellte, schmahl-gereckte Eisen schicket als Hegeneisen.“

Am 23.11.1779 schrieben die Gebrüder Hasenclever nach dem Erhalt einer Karre Osemund von 1001 Pfund = 34 Stück an die Lambacher Hammerleute: „Sie können fortfahren, uns von Zeit und Zeit ein Kahr zu schicken, ist oder kommt der Preiß ein wenig herunter, so werden Sie uns solches auch wohl mitgenießen lassen, ohne dass wir nöthig haben, einer dem anderen lange darüber zu schreiben.“

Nach weiteren Lieferungen schrieben sie dann am 14.02.1780: „Da wir jetzt viel Osemund vorrätig haben, so würde uns es angenehm seyn, wenn sie solche nun eine Zeit lang anderwertlich verbrauchen könten, dem ohnerachtet kompt es uns niemahlen auf eine oder zwey Kahren an.“

Am 22.02. schickte Weyer dennoch eine Karre Osemund zu 1000 Pfund nach Remscheid. Die Hasenclevers meldeten, dass sie nun genug Vorrat von Osemund bis Juli-August hätten. Weyer solle nun einige Monate mit den Lieferungen einhalten.

Am 24. März 1780 schreibt die Fa. Hasenclever und Söhne erneut an Joh. Weyer. In dem Brief heißt es: Wir wundern uns sehr, dass EE. uns mit ihrem wehrten vom 23. dieses Monats noch zwey Kahren Osemund schicken. Wir haben dessen jetzt noch über ein halb Jahr genug, auch müssen EE. anmerken, dass Sie uns seit einiger Zeit lauter dicke Stücker gesandt haben, welche nicht allein zu dick, sondern es muß auch wenigstens bey jeder Kahr 1/3 schmahle Stücker seyn, darzu komt noch, dass die rohe Ende sehr lang, dick und krauß sind, welches uns mehr als ein Cronenthalter Verlust auf jeder Kahr verursacht, als sonst der Osemund war, so von EE. erhielten, und daher hoffen, dass EE. uns deswegen etwas zugut thun werden. Die Rechnung können Ihnen jetzt nicht gut senden, weil die heutige zwey Kahren auf dem Charfreytag nicht konnten gewogen werden.

Sie sollen aber solche mit erstem haben, auch wollen ihnen frühzeitig genug schreiben, wann wieder Osemund zu nehmen, weil bey dem guten Preise, die wir EE immer geben, wir auch den Osemund extra gut verlangen. Denn der Verlust ist alzu groß bey den dicken Stückern, und die rohen Ende müsse all umlegen und wieder ganz wellen. Dadurch verliehren auch sehr viel am Gewichte. Wir senden Ihnen hierbei fünfzig Stück. Conv. Thlr., so mit uns zu notiren ersuchen und beharren im übrigen mit aller Hochachtung.

Die Lambacher gaben auf dieses Schreiben eine offenbar unzureichende Antwort. Denn die Firma Hasenclever schrieb am 8. April 1780: „In freundlicher Antwort dero geehrtesten vom 6. dieses war es in unserem letzteren die Meynung nicht, EE. am Preiß des Osemunds abzuziehen, sonderlich bey unserem jetzigen Vorrath. Dergleichen Ursachen sind bey uns nicht im Gebrauch, sondern wir meldeten ihnen die klare Wahrheit, dass nemlich der Osemund durchgehends zu dick, und die rohen Enden daran zu groß wären, welches viel Verlust am Gewicht giebt, und dass wir deswegen gerne etwas gut gethan hätten. Wann solches aber nicht geschehen kann, so wollen uns dies gefallen lassen, begleiten also einen Auszug Ihrer Rechnung hiebey....

Sobald unser jetziger Vorrath etwas beygegangen, werden wir Ihnen eine Maaß schicken, wieviel dicke und schmahle Stücker wir ungefehr haben müssen. Ihre Knechte werden sich dann wohl gefallen lassen, solchen auf diese Art zu machen, damit im Handel zusammenbleiben können, welchen an unserer Seite ohne gegründeten Ursachen niemahlen stören wollen. Wir haben übriges die Ehren, stets hochachtungsvoll zu beharren. Gebrüder Hasenclever und Söhne.“

*

Vom einem Besitzerwechsel des Osemundhammers im Lambachtal kündet schließlich ein Brief vom 17.06.1783. Arhold Friedrich Weyer schrieb an seinen Bruder Johann Christian Weyer, Student in Gießen u.a.: „Ich habe Dich hiebey als Bruder ersuchen wollen, dass Du mir Deine Antheile von den Hämmeren allein verpfachtest, bis daran Du selbsten Willens bist, die Hämmern zu treiben. Dir ist bekannt, das Bruder Joannes für die Verpfachtung der Hammern nicht den geringsten Dank zu erkennen weis. Mein Bruder Mathias hat vor micht gesagt, dass Du als Majoren imstande wärest, mit Deine von den Hammern allein ohne den Herrn Schefen Linden zu verpfachten. Bruder Mathias sieht solches auch gerne, welches ich Dir hiebei versichern kan. Ich ersuche Dich, dass Du den Hammern an mich alleine verpfachtet hättest“.

aus:

Alfred Nehls

Als in den Tälern
die Hämmer dröhnten

Die Geschichte der Eisenindustrie im Oberbergischen Kreis

Verlag Gronenberg
Wiehl 1996, S. 247ff

S. 54

Bei der Übernahme der Herrschaft Gimborn ins Großherzogtum Berg am 28.03.1806 wurde die Herrschaft regiert durch den Oberamtsdirektor Striebeck zu Gimborn, als ersten herrschaftlichen Hoheits- und Polizei-, wie Justizbeamten 2. Instanz, den Vogt Pollmann zu Gummersbach als Justizbeamten 1. Instanz, den Bergvogt Doering zu Oberkaltenbach, den reitenden Oberförster Brasche zu Gimborn, den Gerichtsschreiber Büttinghaus zu Marienheide, den Bürgermeister Viebahn zu Neustadt und Landadvokaten (früher Landessyndicus) Weyer zu Lambach (Die Familie Weyer besaß mehrere Hammerwerke im Ksp. Müllenbach um 1810, Anhg. Nr. 7). Der Landadvokat war neben den Scheffen der wichtigste Verteidiger der ständischen Privilegien.

Anhang 7 (S. 99):
Tabellen der im Sieg-Departement des Großhzgt. Berg befindlichen Hüttenwerke, Schmelzöfen, Eisen- und Kupferhämmer, Fabriken und Manufakturen o. D. (1810) (Oberbergische Gemeinden)
Die Tabelle ist nach Kantonen, Munizipalitäten und Bauerschaften, bzw. Ortschaften geordnet, dann folgen Angaben über Fabrikate, Bezeichnungen und Anzahl der Hüttenwerke (und Hammer-) oder Fabriken, die Zahl der Arbeiter, die jährlichfabrizierte Qualität, deren annähernden Wert, über NAtur, Ursprung und Wert der Urstoffe, wie Absatzgegegenden und Vorteile und Hindernisse des Handels. — Tab. des Arrondissements Siegen (u.a.)

...

(S. 100) ND. MÜLLENBACH: Raffinierhammer der Gebr. Weyer, 3 Arb.- — Urstoffe: Rohstahl, meist im Ghzt. Berg je Karre 78 Rtl., Stabeisen (ebd.?), Kohlen aus der Gft. Mark (Eimer 36—40 Stüb. — Absatz: nach Remscheid.

...

Osemundhammer der Gebr. Weyer auf der Lambach, 3 Arb.; jährl. 30—31 Karren Osemund zu 2294 Rtl. — Rohstoffe: Roheisen aus Ründeroth, Kaltenbach, Weyershagen (40 Karren zu 29—30 Rtl.); Kohlen aus der gleich. Gemd. (Müllenbach); (120 Karren zu je 5 1/2 Rtl.). — Absatz nach Remscheid.

S. 62

Abnehmer der oberbergischen Eisenhütten wie der Hütten im sayn-altenkirchischen Amt Freusburg waren auch die märkischen Osemunshämmer, die durch einen eigenartigen Frischprozess ein besonderes zähes und hartes Eisen gewannen, das sowohl von der märkischen Draht- wie Breitewarenindustrie als dünnes Stab- bzw. Knüppeleisen gern abgenommen wurde. Die enge verbindung mit der Grafschaft Mark zeigte sich auch in der früher stärkeren Verbreitung der Osemundhämmer im Amt Neustadt, die bis auf einen Hammer am Ende des 18. Jahrhunderts sämtlich eingingen. Dieser Hammer der Familie Weyer zu Lambach an der Lingese, bzw. in der Bauerschaft Niedermüllenbach lag unmittelbar an der märkischen Grenze und unterstand der märkischen Osemundzunft, deren Reglement wie Syndicus und Fabrikenkommissar und wird erwähnt zwischen 1780 und 1810, als unter den Stapelzu Altena gehörig. Um 1809/10 wurde jedoch wegen der damaligen zugehörigkeit zum Großherzogtum Berg der fertige Osemund nach Remscheid abgesetzt.

S. 66, FN 79

Ein Breitehammer am Egerpohl gehörte um 1800 bemerkenswerterweise der Familie Weyer zu Lambach im neustädtischen Kirchspiel Müllenbach, die auch einen dortigen Osemundhammer besaß, der der märkischen Osemunszunft unterstand.

Anhang 3a (S. 92ff):
Kellnereirechnung des Amtes Steinbach 1800, Febr. 1 — 1801, Jan. 31 (Rechn. des Kellners Franz Joseph de Berghs über folgende Einkünfte:)

...

(S. 93)
d) Hammerwerke:

1776, Juni 20:
Konz. für Eisenfabrikant Joh. Reinshagen, 2 Reck-Hr. auf der Wupper am Egerpohl zu erbauen, Nunc Joh. Reinshagen u. Joh. Wilh. Weyer 4 Gg. jährlich Abg. (Vgl. Evermann II, 85)

1780, Apr. 18:
Konz. für Joh. Reinshagen u. Joh. Wilh. Weyer, 1 Rech-Hr. auf eigenem Grund zu erbauen: jährl. 2 Rtl. Abgab.

...

Anhang 10 (S. 109ff):
Verz. der Arbeiter, Gesellen und Lehrjungen in Fabriken und Werrkstätten des Siegdept. (oberbergische Gemeinden) 1809, Juli

...

(S. 111)
4. Munizipalität Marienheide: 1809, Aug 3 (Maire Joh. Weyer).
2 Pulvermachermeister (Backhaus, Krahl), — Stabhammer zu Kotthausen (1 Mst., 1 Geselle), Hammer zu Himmerkusen...

Anhang 11 (S. 111ff):
Gewerbetabellen der Munizipalität Marienheide 1809, Ende Nov., Anfg. Dez.

a) Hammerwerke:

1 Osemundhammer der Gebr. Weyer auf der Lingese, samt dem Hammer 3 Gebäude u. Kohlenschoppen, Maschinerie besteht in Achsen, Räder und Blasebälgen von Leder, erforderlich 3 Schmiede, bei starkem Betrieb 4 Schmiede, Hauptmeister, der die Stellung macht, Mitmeister, Hammerzieher u. Lehrbursche. Leistungslohn statt Tagelohn. Rohprodukte: Rohgußeisen und Holzkohle, ersteres meist von den Eisenhütten zu Ründeroth, Kaltenbach, Weyershagen usw. Der Hammer gehört in die märkische Osemundzunft, untersteht deren Reglement unter einem Syndicus und Fabrikenkommissar. Absatz nach Remscheid.

Raffinierhammer der Gebr. Weyer (Arn. Weyer) zu Lambach auf der Lingese, 1 Gebäude, der Hamm. besteht aus Achse, Rädern und Bälgen — 3 Schmiede; 1 Meister, 1 Meisterknecht, 1 Lehirbursche, — Bezahlung nacli Produktion. Rohstoffe: Rohstahl aus dem Ghztm. Berg, aus Hessen-Darmstadt, letzterer ist billiger und schlechter als ersterer, ferner etwas Stabeisen u. märkische Steinkohle, der gewonnene Feilenstahl geht nach Remscheid (meistens), ferner nach Solingen u. Cronenberg auf der Lenneper Straße.

...

c) Öl- und Lohmühlen:

...

2 Lohmühlen: 1) dicht b. Schöneborn auf kleinem Bach in d. Bsch. Calsbach, durch Joh. Bühne zu Schöneborn an dessen Söhne Casp. u. Christ. verpachtet, 3 Stempel unter einem Gebäude. 2) an der Lingese b. Wernscheid: Matth. Weyer u. Johs. Wernscheidt, Stampfmühle aus 3 Stempel.

d) Branntweinbrennereien:

6 Branntweinbrennereien: Joh. Blume zu Linge, Christoph Weyland zu Müllenbach, Witwe Neßeling, ebd., Gottlieb Koch zu Unnenberg, Gebrüder Paffenhoefer zu Calsbach, Paffenhöfer zu Kotthausen.

StA. Wiesbad., Rep. 370 (Ghz. Berg), Nr. 2469, f. 206-214.
Berichte des Maire Joh. Weyer zu Lambach, wie der Pulvermühlenbesitzer und anderer Unternehmer. Die Ausführungen zumal über die Hammerwerke sehr umfangreich, daher nur Auszuge veröffentlicht.

aus:

Emil Dösseler

Die oberbergische Wirtschaft und soziale Struktur bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts

in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (84), Jg. 1968/69
Herausgegeben vom Bergischen Geschichtsverein e. V.
durch Wolfgang Köllmann

1969
Druck und Verlag Ph. C. W. Schmidt, Neustadt an der Aisch
S. 49–158

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