Heinrich
W E Y E R

Buch

Das Verordnungsrecht der Exekutive
als Gewaltenproblem

Dissertation
zur Erlangung des rechtswissenschaftlichen Doktorgrades
der rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
der Georg-August-Universität zu Göttingen

vorgelegt von
Heinrich Weyer
aus Marburg an der Lahn
etwa 1956

In Minnesota erlangte er einen
Master of Arts in Public Administration
Heinrich Weyer, Goettingen, Germany, Graduate '52, University of Goettingen
Major: Public Administration. Thesis: Concepts of Position Classification in the United States
and German Public Services.

Landesbeauftragter für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen (seit September 1979).
1960–1963 Bundeskartellamt;
1963–1969 Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin;
1969–1970 Bundesministerium des Innern Persönlicher Referent von Hans-Dietrich Genscher;
1970–1979 Senatsdirektor der Senatsverwaltung für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin.

* 3. Juli 1928, Marburg
† 8. September 1993, Königswinter

siehe auch:
Datenschutzgesetz NRW
Datensicherung
Dissertation
Ehefrau: Margot
Vater: Wilhelm
Tante: Frieda
Onkel: Heinrich
Großvater: Adam

Weyer jetzt Datenschutzbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen
14.09.1979 Computerwoche

DÜSSELDORF (vwd) – Im zweiten Anlauf hat es die SPD/FDP-Koalitionsmehrheit des nordrhein-westfälischen Landtags am Mittwoch geschafft, den früheren Berliner Senatsdirektor Dr. Heinrich Weyer zum ersten Datenschutzbeauftragten des Landes zu wählen. Ein erster Wahlversuch war am 13. Juni gescheitert, weil die Koalition damals nicht die erforderliche absolute Mehrheit zusammenbrachte. Die CDU-Opposition enthielt sich der Stimme.

Datenschutzbeauftragter

Der Landtag hat Im September Dr. Heinrich Weyer, 51, vorher Senatsdirektor in Berlin, (Foto) zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Seine Aufgabe ist es, die Verwaltung bei der Einhaltung und Verbesserung des Datenschutzes zu beraten, vor allem aber als Anwalt der Bürger ihre Interessen gegenüber. der Verwaltung wahrzunehmen und über die Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu wachen.

Dr. Weyer: „Das Recht auf Schutz der persönlichen Daten ist als Grundrecht In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Jedermann kann sich unmittelbar an mich wenden, wenn er glaubt, daß er bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch eine Behörde Nordrhein-Westfalens In seinen schutzwürdigen Belangen verletzt worden ist.“


Maria Weyer, geb. Wolfrum, Sohn Heinrich Weyer, Wilhelm Weyer

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